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   LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16   

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https://dejure.org/2022,44623
LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16 (https://dejure.org/2022,44623)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16.12.2022 - 13 OH 101/16 (https://dejure.org/2022,44623)
LG Darmstadt, Entscheidung vom 16. Dezember 2022 - 13 OH 101/16 (https://dejure.org/2022,44623)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hessen

    § 42 ZPO, § 406 ZPO
    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

  • RA Kotz

    Sachverständiger Befangenheit bei verzögerter Bearbeitung Gutachtenauftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verzögerte Bearbeitung ist ein Befangenheitsgrund!

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verzögerte Bearbeitung ist ein Befangenheitsgrund! (IBR 2023, 269)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Die Frist für die Ablehnung des Sachverständigen gemäß § 406 Abs. 2 Satz 2 ZPO endet gleichzeitig mit der vom Gericht gesetzten Frist zur Stellungnahme nach § 411 Abs. 4 ZPO, wenn sich die Partei zur Begründung des Antrags mit dem Inhalt des Sachverständigengutachtens auseinandersetzen muss (vgl. BGH, Beschluss vom 15.03.2005, Az. VI ZB 74/04; NJW 2005, 1869 f.; im Langtext zit. nach juris).
  • OLG München, 13.01.2021 - 20 W 1742/20

    Voraussetzungen für die Ablehnung von Richter und Sachverständigen

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Allerdings liegt hier im Rahmen einer Gesamtschau der Ausnahmefall vor, dass die Art und Weise der Abarbeitung des Gutachtenauftrags gemäß Beschluss vom 11.12.2019 insbesondere angesichts der Dauer der Bearbeitung und des schlussendlich vorgelegten Ergebnisses objektiv schlechthin unvertretbar erscheint und subjektiv aus der Sicht der Antragsgegnerin zu 2.) den Anschein einer auf Voreingenommenheit beruhenden Benachteiligung erwecken kann, weil sich die verzögerte Bearbeitung hier so sehr von dem normalerweise üblichen Verfahren entfernt hat, dass diese den Schluss nahelegt, dem Sachverständigen sei das nachvollziehbare Interesse der Antragsgegnerin zu 2.) an der Auseinandersetzung mit ihren Einwänden und einer zeitnahen Beendigung des Verfahrens gleichgültig (vgl. dazu: OLG München, Beschluss vom 13.01.2021, Az. 20 W 1742/20; im Langtext zit. nach juris).
  • VGH Hessen, 03.04.2017 - 1 E 229/17

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil eine längere Verfahrensdauer grundsätzlich alle Parteien gleichermaßen belastet und aus ihr regelmäßig nicht gefolgert werden kann, der Sachverständige stehe der Sache gerade einer bestimmten Partei nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 30.09.2020, Az. 51 OH 3148/14; im Langtext zit. nach beck-online; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2017, Az. 1 E 229/17; ESVGH 67, 252; im Langtext zit. nach juris).
  • LSG Bayern, 27.01.2014 - L 2 SF 89/13

    Ablehnung des ärztlichen Sachverständigen

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Er muss jedoch bei der Beantwortung der Beweisfragen zeigen, dass er sich mit diesen konkret auseinandergesetzt hat, und jedenfalls zu den streitigen Fragen auch nachvollziehbar darlegen, warum er dem Vorbringen einer Partei nicht folgt oder dieses für bedeutungslos hält (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.01.2014, Az. L 2 SF 89/13 B; im Langtext zit. nach juris).
  • LG Landshut, 30.09.2020 - 51 OH 3148/14

    Keine Wartepflicht des Sachverständigen nach Ablehnung

    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil eine längere Verfahrensdauer grundsätzlich alle Parteien gleichermaßen belastet und aus ihr regelmäßig nicht gefolgert werden kann, der Sachverständige stehe der Sache gerade einer bestimmten Partei nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. LG Landshut, Beschluss vom 30.09.2020, Az. 51 OH 3148/14; im Langtext zit. nach beck-online; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 03.04.2017, Az. 1 E 229/17; ESVGH 67, 252; im Langtext zit. nach juris).
  • OLG Celle, 25.10.1995 - 2 W 61/95
    Auszug aus LG Darmstadt, 16.12.2022 - 13 OH 101/16
    Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO in Verbindung mit § 42 Abs. 2 ZPO kann ein Sachverständiger (auch im selbständigen Beweisverfahren; vgl. OLG Celle, Beschluss vom 25.10.1995, Az. 2 W 61/95; NJW-RR 1996, 1086 ff.; im Langtext zit. nach juris) abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen seine Unparteilichkeit zu rechtfertigen.
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